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Novelle 2008 erleichtert den Zugang zur Pflegegeldstufe 5

Pflegegeld & SozialrechtAufsatzDr. Martin GreifenederÖZPR 2010/12ÖZPR 2010, 12 - 13 Heft 1 v. 1.1.2010

Gemeinsam mit dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG) wurde mit 1. 1. 2009 auch die Einstufungsverordnung (EinstV) novelliert (BGBl II 2008/469). Ein wesentlicher Teil dieser Novelle war die Neudefinition des Begriffs des "außergewöhnlichen Pflegeaufwandes", womit der Verordnungsgeber der jüngeren Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH) folgte. Der Zugang zur Pflegegeldstufe 5 wurde dadurch wesentlich erleichtert.

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