Das seit über 15 Jahren sehr bewährte Pflegegeldsystem wurde mit der Schaffung eines "Erschwerniszuschlags" für schwer geistig oder schwer psychisch Behinderte (insb Demente) sowie schwerstbehinderte Kinder, der Erleichterung des Zugangs zur Pflegegeldstufe 5 (siehe ÖZPR 2010/12, 12), der Berücksichtigung von Sondenernährung als Pflege sowie mit der finanziellen Unterstützung zur 24-Stunden-Betreuung