nächstes Dokument

ÖStZB Inhaltsverzeichnis Heft 4/2026

Heft 4 v. 27.2.2026

Erkenntnisse des VfGH

  1. Kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz durch die - hinreichend bestimmte - Tarifbegünstigung für Erträge aus der Verwertung von Schadholz infolge höherer Gewalt gem EStG; Sachlichkeit der steuerlichen Begünstigung für forstwirtschaftliche Betriebe aufgrund der langjährigen Produktionszeit; keine Bedenken gegen die leicht handhabbare Tarifbegünstigung im Gegensatz zur schwierigen Ermittlung eines konkret eintretenden Progressionsnachteils; Sachlichkeit der Progressionsermäßigung angesichts der hohen Kosten der laufenden Bewertungen stehenden Holzes bei der Bilanzierung; keine gleichheitsrechtlichen Bedenken gegen die Tarifermäßigung nur für forstwirtschaftliche Betriebe hinsichtlich der Möglichkeit einer Realisierung eines Teils der stillen Reserven bei höherer Gewalt angesichts der besonderen Bewertungsregeln für stehendes Holz und der typischerweise sehr langen Produktionszeiten
  2. Keine Verletzung in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten sowie wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm betreffend die Festsetzung der Abgabe für die Veräußerung von Strom aus bestimmten Quellen nach dem Energiekrisenbeitrag-StromG (EKBSG); kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz durch die - in Umsetzung einer EU-NotfallmaßnahmenVO ergangene - befristete Begrenzung von Markterlösen nach dem EKBSG sowie die rückwirkende Inkraftsetzung; verwaltungsökonomische Anknüpfung an Überschusserlöse und Höhe der Obergrenze angesichts der massiven Störung des Strommarktes im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers; keine Unsachlichkeit der Festlegung des Kreises der Beitragsschuldner im Hinblick auf den Ausschluss von der Abgabepflicht von zB Stromhändlern und Fernwärmeversorgern

Erkenntnisse des EuGH

  1. Steuerbemessungsgrundlage bei Sacheinlage von Grundstücken im Austausch gegen Aktien
  2. Gültigkeit der DAC6-Richtlinie im Lichte von Gleichheit, Rechtssicherheit, Berufsgeheimnis und Privatleben