vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beschränkung Erstattung Kfz-Steuer auf Fahrzeuge, die vor weniger als zehn Jahren in Betrieb genommen wurden

Erkenntnisse des EuGHBearbeiterin: Mag. Andrea Ebner, BundesfinanzgerichtÖStZB 2025/66ÖStZB 2025, 229 Heft 8 v. 30.4.2025

Kraftfahrzeugsteuer

AEUV: Art 110

Im Ausgangsverfahren wurde die Erstattung der KfzSt bei der endgültigen Ausfuhr in einen anderen Mitgliedstaat versagt, weil die Erstzulassung des Fahrzeuges länger als zehn Jahre zurücklag. Der EuGH sah darin keinen Verstoß gegen Unionsrecht

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte