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Meritorische Entscheidung des BFG

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2025/8ÖStZB 2025, 24 Heft 1 und 2 v. 5.2.2025

BAO: § 279

Eine ersatzlose Aufhebung (meritorische Entscheidung) darf nur dann erfolgen, wenn in der Sache keine weitere Entscheidung in Betracht kommt.

VwGH 30. 10. 2024, Ra 2024/15/0055
➜ Unterinstanz: BFG 3. 6. 2024, RV/5101463/2019
betreffend: ESt 2018

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