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Begünstigte Besteuerung einer Austrittsvergütung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2025/2ÖStZB 2025, 4 Heft 1 und 2 v. 5.2.2025

EStG 1988: § 67 Abs 6

Es sind nur solche Bezüge als freiwillige Abfertigung gem § 67 Abs 6 EStG 1988 begünstigt, die durch die Beendigung des Dienstverhältnisses ausgelöst werden bzw mit der Auflösung des Dienstverhältnisses in ursächlichem Zusammenhang stehen und aus diesem Grund anfallen.

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