Die Bereitstellung von für jedermann zugänglichen Kureinrichtungen gegen Erhebung einer Kurtaxe stellt keine "Dienstleistung gegen Entgelt" im Sinne der MWStSystRL dar
Erkenntnisse des EuGHBearbeiterin: Mag. Andrea Ebner, BundesfinanzgerichtÖStZB 2025/98ÖStZB 2025, 348 Heft 12 v. 19.6.2025