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Kommunalsteuerpflicht eines Golfclubs

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2024/161ÖStZB 2024, 556 Heft 19 v. 7.10.2024

KommStG: § 3, § 8 Z 2

UStG: § 6 Abs 1 Z 14

Sind die von den Mitgliedern an einen Verein (hier: "Golfclub") gezahlten Mitgliedsbeiträge als unechte Mitgliedsbeiträge einzustufen, da diesen Beiträgen eine konkrete Gegenleistung des Vereines an die Beitragszahler gegenübersteht, so ist der Verein insoweit unternehmerisch tätig und somit kommunalsteuerpflichtig.

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