MinStG 1995: § 22 Abs 1 Z 5 idF BGBl I 2014/105
RL 2008/118/EG : Art 7 und Art 8
Dem nationalen Gesetzgeber ist es unionsrechtlich nicht verwehrt, in § 22 Abs 1 Z 5 MinStG 1995 auch jene Person, in deren Gewahrsame sich das ohne Bewilligung hergestellte Mineralöl befindet, als Steuerschuldner zu normieren, selbst wenn diese das Mineralöl weder hergestellt hat noch an der Herstellung beteiligt gewesen ist.