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Inanspruchnahme einer GmbH als Bürge und Zahler - Verzicht auf Regressanspruch gegen Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Ausschüttung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2024/142ÖStZB 2024, 505 Heft 18 v. 23.9.2024

KStG 1988: § 8 Abs 2

Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverteilung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben. Diese Ursächlichkeit wird anhand eines Fremdvergleiches ermittelt.

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