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Stabilitätsabgabe - keine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2024/127ÖStZB 2024, 457 Heft 15 und 16 v. 5.8.2024

StabAbgG: § 2 Abs 1

Gemäß § 2 Abs 1 StabAbgG ist die Bemessungsgrundlage für die Stabilitätsabgabe die durchschnittliche unkonsolidierte Bilanzsumme des betreffenden Kreditinstitutes, unabhängig davon, ob dieses inländische oder ausländische - oder allenfalls gar keine - Betriebsstätten unterhält.

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