vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Geschäftsführerhaftung für nicht entrichtete Mineralölsteuer

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/96ÖStZB 2023, 253 Heft 9 v. 4.5.2023

BAO: § 9, § 80 ff iVm § 224 Abs 1

Gemäß § 9 Abs 1 BAO haften die in den §§ 80 ff BAO bezeichneten Vertreter neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte