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Rückwirkung einer Bescheidberichtigung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/184ÖStZB 2023, 458 Heft 15 und 16 v. 4.8.2023

BAO: § 293

Gemäß § 293 BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen in einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen.

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