BAO: § 279 Abs 1, § 299
Ist "Sache" des Beschwerdeverfahrens vor dem BFG, ob die Abweisung des Antrages auf Aufhebung gem § 299 BAO durch das Finanzamt rechtmäßig war, so darf das BFG nicht gem § 279 Abs 1 BAO über den Sachbescheid entscheiden.
BAO: § 279 Abs 1, § 299
Ist "Sache" des Beschwerdeverfahrens vor dem BFG, ob die Abweisung des Antrages auf Aufhebung gem § 299 BAO durch das Finanzamt rechtmäßig war, so darf das BFG nicht gem § 279 Abs 1 BAO über den Sachbescheid entscheiden.