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Tilgung einer Abgabenforderung nach Erlassung des Rückstandsausweises

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/137ÖStZB 2023, 350 Heft 12 v. 15.6.2023

BAO: § 229

AbgEO: § 12 Abs 1, § 16, § 17

Werden nach Ausfertigung eines Rückstandsausweises die vorgeschriebenen Abgaben - zum Teil oder zur Gänze - getilgt, stellt dies eine den Anspruch aufhebende Tatsache gem § 12 Abs 1 AbgEO dar. Die Einwendung dieser Tatsache steht insoweit der weiteren Vollstreckung entgegen, die in weiterer Folge gem § 16 AbgEO einzustellen oder - bei teilweiser Tilgung - gem § 17 AbgEO entsprechend einzuschränken ist.

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