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Liegenschaftserwerb des verbleibenden Gesellschafters durch Anwachsung nach § 142 UGB

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/134ÖStZB 2023, 345 Heft 12 v. 15.6.2023

GrEStG: § 1 Abs 1 Z 2, § 2, § 7 Abs 1 Z 2 lit a idF BGBl I 2014/36

UGB: § 142 Abs 1

Gemäß § 142 Abs 1 UGB erlischt eine Gesellschaft ohne Liquidation, wenn nur noch ein Gesellschafter verbleibt. Das Gesellschaftsvermögen geht im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf diesen über. Die Anwachsung nach § 142 UGB umfasst grundsätzlich das gesamte Vermögen und daher auch das Liegenschaftseigentum der Personengesellschaft. Da der Übergang des Vermögens ex lege stattfindet, wird damit - sofern zum Gesellschaftsvermögen Grundstücke gem § 2 GrEStG gehören - ein Erwerb gem § 1 Abs 1 Z 2 GrEStG verwirklicht. Der Erwerb der im Vermögen der Gesellschaft vorhandenen Grundstücke erfolgt dabei nicht vom zuletzt ausgeschiedenen Gesellschafter, sondern von der (in Folge erloschenen) Gesellschaft.

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