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Erlös aus Beteiligungs- und Betriebsveräußerung - Berichtigung von "Rechenfehlern"

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/113ÖStZB 2023, 292 Heft 10 v. 16.5.2023

BAO: § 293

Gemäß § 293 BAO kann die Abgabenbehörde (bzw das BFG) unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen.

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