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Erlass von Einfuhrabgaben - keine Bindung an Entscheidung über nachträgliche buchmäßige Erfassung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. MÖStZB 2019/170ÖStZB 2019, 421 Heft 14 v. 15.8.2019

ZK: Art 239

Bei einer Entscheidung eines bestimmten Falles im Rahmen des Art 239 ZK (Erlass von Einfuhrabgaben) besteht keine Bindung an eine frühere Entscheidung über die Voraussetzung für die Anwendung des Art 220 ZK (Absehen von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung).

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