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Unterlassung der Entrichtung von Kommunalsteuer - keine Strafbarkeit nach § 15 Abs 1 KommStG

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2019/152ÖStZB 2019, 381 Heft 13 v. 1.7.2019

KommStG: § 11 Abs 2, § 15 Abs 1 idF BGBl I 2009/20

BAO: § 119

Die in § 11 Abs 2 KommStG normierte Pflicht zur Selbstberechnung und Entrichtung der Kommunalsteuer stellt nicht zugleich auch eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht iSd § 119 BAO dar.

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