UStG 1994: § 2 Abs 3, § 12 Abs 1
KStG 1988: § 2 idF BGBl 1993/818
Vermietet eine Körperschaft öffentlichen Rechts Grundflächen - auf denen sich Hochwasserschutzanlagen befinden - ua an Gastronomie- und Freizeiteinrichtungen, um mit den daraus erzielten Einnahmen ihre Hauptaufgabe (die Sanierung und Erhaltung von Hochwasserschutzanlagen) finanzieren zu können, dient der Bezug von Gegenständen und Dienstleistungen, soweit diese die vermieteten Grundflächen betreffen,