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Erhaltung von Hochwasserschutzanlagen auf vermieteten Grundstücken - Vorsteuerabzug

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/302ÖStZB 2016, 542 Heft 19 v. 3.10.2016

UStG 1994: § 2 Abs 3, § 12 Abs 1

KStG 1988: § 2 idF BGBl 1993/818

Vermietet eine Körperschaft öffentlichen Rechts Grundflächen - auf denen sich Hochwasserschutzanlagen befinden - ua an Gastronomie- und Freizeiteinrichtungen, um mit den daraus erzielten Einnahmen ihre Hauptaufgabe (die Sanierung und Erhaltung von Hochwasserschutzanlagen) finanzieren zu können, dient der Bezug von Gegenständen und Dienstleistungen, soweit diese die vermieteten Grundflächen betreffen,

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