vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schmiergeldzahlungen einer Aufzugsfabrik als verdeckte Ausschüttung?

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/303ÖStZB 2016, 544 Heft 19 v. 3.10.2016

BAO: § 93 Abs 3 lit a

EStG: § 95

Werden - durch eine Aufzugsfabrik an Hausvertrauensleute bezahlte - Provisionen ("Schmiergeldzahlungen") vom UFS als verdeckte Ausschüttungen an den Gesellschafter der Aufzugsfabrik beurteilt, muss die Begründung des Abgabenbescheides in einer Weise erfolgen, dass der Denkprozess, der in der behördlichen Erledigung seinen Niederschlag findet, sowohl für den Abgabepflichtigen als auch im Fall der Anrufung des VwGH für diesen nachvollziehbar ist. Auch ist auf das Vorbringen der Parteien im Berufungsverfahren sachverhaltsbezogen im Einzelnen einzugehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte