BAO: § 93 Abs 3 lit a
EStG: § 95
Werden - durch eine Aufzugsfabrik an Hausvertrauensleute bezahlte - Provisionen ("Schmiergeldzahlungen") vom UFS als verdeckte Ausschüttungen an den Gesellschafter der Aufzugsfabrik beurteilt, muss die Begründung des Abgabenbescheides in einer Weise erfolgen, dass der Denkprozess, der in der behördlichen Erledigung seinen Niederschlag findet, sowohl für den Abgabepflichtigen als auch im Fall der Anrufung des VwGH für diesen nachvollziehbar ist. Auch ist auf das Vorbringen der Parteien im Berufungsverfahren sachverhaltsbezogen im Einzelnen einzugehen.