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Deutsches Gruppenmitglied - "Umrechnung" der nach deutschem Recht ermittelten Verluste

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/282ÖStZB 2016, 488 Heft 17 v. 5.9.2016

KStG 1988: § 9 Abs 6 Z 6 idF BGBl I 2004/180

EStG 1988: § 5 Abs 1, § 6 Z 1, § 7

Gem § 9 Abs 6 Z 6 erster Satz KStG 1988 (idF BGBl I 2004/180) sind bei (nicht unbeschränkt steuerpflichtigen) ausländischen Gruppenmitgliedern nur die nach § 5 Abs 1 EStG 1988 (und den übrigen Vorschriften des EStG 1988 und des KStG 1988) ermittelten Verluste aus Einkunftsquellen des jeweiligen Wirtschaftsjahres dem unmittelbar beteiligten Gruppenmitglied bzw Gruppenträger zuzurechnen.

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