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BFG: Erschwerniszulage für Schreibkräfte im Spitalsbereich

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/247ÖStZB 2016, 448 Heft 15 und 16 v. 24.8.2016

EStG: § 68 Abs 1

Die von den Schreibkräften im Erstuntersuchungsbereich zu erledigenden Arbeiten erfolgen bei 170 Patienten pro Arbeitstag überwiegend unter Umständen, die im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen eine außerordentliche Erschwernis darstellen. Somit steht ihnen eine Erschwerniszulage zu.

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