EStG: § 68 Abs 1
Die von den Schreibkräften im Erstuntersuchungsbereich zu erledigenden Arbeiten erfolgen bei 170 Patienten pro Arbeitstag überwiegend unter Umständen, die im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen eine außerordentliche Erschwernis darstellen. Somit steht ihnen eine Erschwerniszulage zu.