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BFG: Auszahlung nicht regelmäßig wiederkehrender Bezüge zwischen 1. und 15. Jänner

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/248ÖStZB 2016, 449 Heft 15 und 16 v. 24.8.2016

EStG 1998: § 77 Abs 5, § 79

Die Lohnsteuer für nicht regelmäßig wiederkehrende Bezüge, die in der Zeit vom 1. Jänner bis 15. Jänner ausbezahlt werden, ist als Lohnsteuer für das Vorjahr auszuweisen und gilt als im Vorjahr zugeflossen.

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