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BFG: Kein Vertreterpauschale für Pharmareferenten

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/237ÖStZB 2016, 443 Heft 15 und 16 v. 24.8.2016

EStG: § 17 Abs 6

VO BGBl II 2001/382

Gemäß § 74 AMG dürfen Pharmareferenten bei Ausübung ihrer Tätigkeit keine Bestellungen von Arzneimitteln entgegennehmen. Nach § 73 AMG umfasst die Tätigkeit eines Pharmareferenten einerseits Vermittlung von Angaben, die die Fachinformationen gem § 15 AMG zu enthalten hat und andererseits die unverzügliche Übermittlung der ihnen zur Kenntnis gelangenden Informationen gem § 75a AMG betreffend Marktüberwachung und Pharmakovigilanz (§ 73 Abs 2 AMG).

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