EStG: § 20 Abs 1 Z 2 lit e
Eine kostenlose Schlafmöglichkeit an der Arbeitsstätte in Form einer Lkw-Schlafkabine führt nicht zu einem zweiten Wohnsitz am Tätigkeitsort, wie es für eine doppelte Haushaltsführung und damit zusammenhängende Familienheimfahrten Voraussetzung wäre.