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BFG: Lkw-Schlafkabine kein zweiter Wohnsitz

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/238ÖStZB 2016, 443 Heft 15 und 16 v. 24.8.2016

EStG: § 20 Abs 1 Z 2 lit e

Eine kostenlose Schlafmöglichkeit an der Arbeitsstätte in Form einer Lkw-Schlafkabine führt nicht zu einem zweiten Wohnsitz am Tätigkeitsort, wie es für eine doppelte Haushaltsführung und damit zusammenhängende Familienheimfahrten Voraussetzung wäre.

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