EStG: § 15 Abs 2
SachbezugswerteVO: § 4 Abs 1
Erwirbt ein Arbeitgeber von einem Kfz-Händler Neufahrzeuge als "Vorführwagen" und stellt der Arbeitgeber diese seinen Arbeitnehmern zur Privatnutzung zur Verfügung, ist - in Anwendung der Bestimmung des § 4 Abs 1 der Sachbezugswerteverordnung - ein Sachbezug von 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe) anzusetzen.