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BFG: Sachbezug - Auslegung des Begriffs "Vorführfahrzeug"

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/233ÖStZB 2016, 442 Heft 15 und 16 v. 24.8.2016

EStG: § 15 Abs 2

SachbezugswerteVO: § 4 Abs 1

Erwirbt ein Arbeitgeber von einem Kfz-Händler Neufahrzeuge als "Vorführwagen" und stellt der Arbeitgeber diese seinen Arbeitnehmern zur Privatnutzung zur Verfügung, ist - in Anwendung der Bestimmung des § 4 Abs 1 der Sachbezugswerteverordnung - ein Sachbezug von 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe) anzusetzen.

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