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BFG: Steuersatz für die Betreuung von Jugendlichen

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/265ÖStZB 2016, 460 Heft 15 und 16 v. 24.8.2016

UStG: § 10 Abs 2 Z 14

In der Jugendbetreuung bestehende Leistungen sind auch dann steuersatzermäßigt, wenn sie nicht von einem Heim, sondern von einer natürlichen Person erbracht werden.

BFG 30. 12. 2015, RV/5101273/2009
➜ betreffend: USt 2007 bis 2010

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