UStG: § 10 Abs 2 Z 14
In der Jugendbetreuung bestehende Leistungen sind auch dann steuersatzermäßigt, wenn sie nicht von einem Heim, sondern von einer natürlichen Person erbracht werden.
BFG 30. 12. 2015, RV/5101273/2009
➜ betreffend: USt 2007 bis 2010