UStG 1994: § 11 Abs 1
Das Fehlen eines Rechnungsmerkmales iSd § 11 Abs 1 UStG 1994 rechtfertigt nicht die Versagung des Vorsteuerabzuges, wenn die Abgabenbehörde über alle Angaben verfügt, die für die Feststellung erforderlich sind, dass die materiellen Anforderungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind.