EStG 1988: § 34, § 35
VO BGBl 1996/303 idF BGBl II 2010/430: § 4
Wurde bei einem StPfl eine MdE wegen Diabetes mellitus iHv 30 % festgestellt und liegt somit eine Behinderung vor, sind Aufwendungen, die mit einer Folgeerkrankung von Diabetes in Zusammenhang stehen, als außergewöhnliche Belastung ohne Abzug eines Selbstbehaltes abzugsfähig.