EStG: § 41 Abs 1
Ein "(Bundes) Beamter des Ruhestandes" befindet sich auch nach dem Übertritt bzw der Versetzung in den Ruhestand in demselben Dienstverhältnis, in welchem er sich während des Dienststandes befunden hatte.
EStG: § 41 Abs 1
Ein "(Bundes) Beamter des Ruhestandes" befindet sich auch nach dem Übertritt bzw der Versetzung in den Ruhestand in demselben Dienstverhältnis, in welchem er sich während des Dienststandes befunden hatte.