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BFG: Keine Pflichtveranlagung bei Nachzahlung einer Urlaubsabfindung an Beamten im Ruhestand

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/244ÖStZB 2016, 447 Heft 15 und 16 v. 24.8.2016

EStG: § 41 Abs 1

Ein "(Bundes) Beamter des Ruhestandes" befindet sich auch nach dem Übertritt bzw der Versetzung in den Ruhestand in demselben Dienstverhältnis, in welchem er sich während des Dienststandes befunden hatte.

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