BAO: § 85 Abs 2 idF BGBl I 2009/20
Der Revisionsfall gleicht hinsichtlich des rechtserheblichen Sachverhaltes und der zu beantwortenden Rechtsfrage im Wesentlichen dem mit Erkenntnis VwGH 15. 7. 1998, 97/13/0090, ÖStZB 1999, 45, entschiedenen Fall, auf dessen Begründung gem § 43 Abs 2 zweiter Satz VwGG verwiesen wird.