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Keine Familienbeihilfe für armenischen Asylwerber nach rechtskräftiger Abweisung der Asylanträge

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/210ÖStZB 2016, 407 Heft 14 v. 21.7.2016

FLAG: § 3 idF BGBl I 2004/142 und idF BGBl I 2005/100, § 55

VwGG: § 30 Abs 2 idF vor BGBl I 2013/33

Gemäß § 3 Abs 2 FLAG idF des Pensionsharmonisierungsgesetzes, BGBl I 2004/142, haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich seit mindestens 60 Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten.

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