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Erlöschen eines Antrags auf Familienbeihilfe

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/208ÖStZB 2016, 402 Heft 14 v. 21.7.2016

FLAG: § 2 Abs 1 idF BGBl I 1999/23, § 10 idF

BGBl 1996/201

Ein Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe - so er nicht ausdrücklich befristet ist - erstreckt sich bis zum letzten Anspruchszeitraum (§ 10 Abs 2 FLAG), in dem der Anspruch erlischt. Eine Änderung des Sachverhaltes, wel-

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