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Flughafentaxi - Verbuchung von Vorauszahlungen für Rückfahrt

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/207ÖStZB 2016, 400 Heft 14 v. 21.7.2016

EStG: § 19 Abs 1

BAO: § 184

Erhält ein Taxiunternehmer Vorauszahlungen, wie etwa betreffend die Rückfahrt vom Flughafen schon anlässlich der Hinfahrt, so erweist es sich als rechtsrichtig, diese Vorauszahlung bereits zum Zeitpunkt der Zahlung zu verbuchen. Dass insoweit dann am Tag der Erbringung der Leistung (Rückfahrt) keine Losung aufscheint, ist ebenso zutreffend und kann sohin weder eine Mangelhaftigkeit der Buchführung belegen noch eine Schätzungsberechtigung auslösen.

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