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Verjährung der Rückzahlung von zu Unrecht bezogenem Kinderbetreuungsgeld

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/27ÖStZB 2011, 34 Heft 1 und 2 v. 17.1.2011

KBGG § 49 Abs 17

Durch § 49 Abs 17 KBBG wurde die Rückzahlung von zu Unrecht bezogenem Kinderbetreuungsgeld des Jahres 2002 auch noch im Jahr 2008 und somit außerhalb der Frist des § 207 BAO auch ohne Verlängerungshandlung innerhalb der ersten fünf Jahre ermöglicht. Geht man also davon aus, dass der Gesetzgeber mit der Regelung des § 49 Abs 17 KBGG

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