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Keine Bescbeidberichtigung aufgrund einer einem anderen Verwaltungsakt zu entnehmenden Unrichtigkeit einer zu Unrecht einen IFB begehrenden AbgErklärung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2010/472ÖStZB 2010, 676 Heft 23 v. 1.12.2010

BAO § 293b

Die Offensichtlichkeit einer Unrichtigkeit iSd § 293b BAO, die nach dieser Best zu einer Bescheidberichtigung berechtigt, kann sich nicht aus Umständen ergeben, die der Beh erst durch Einsichtnahme in Verwaltungsakten anderer (dritter) Personen bekannt werden.

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