EStG 1988: § 108e
Den Anspruch auf IZP vermittelnde Wirtschaftsgüter sind nur solche, die der laufenden (normalen) Absetzung nach den §§ 7, 8 EStG 1988 zugänglich sind, nicht aber solche, die nur der außergewöhnlichen, technischen Abnutzung nach § 8 Abs 4 EStG 1988 unterliegen, wie Kunstwerke oder Gemälde.