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Kein IZP für Kunstwerke oder Gemälde

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2010/464ÖStZB 2010, 669 Heft 23 v. 1.12.2010

EStG 1988: § 108e

Den Anspruch auf IZP vermittelnde Wirtschaftsgüter sind nur solche, die der laufenden (normalen) Absetzung nach den §§ 7, 8 EStG 1988 zugänglich sind, nicht aber solche, die nur der außergewöhnlichen, technischen Abnutzung nach § 8 Abs 4 EStG 1988 unterliegen, wie Kunstwerke oder Gemälde.

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