EStG 1988: § 34 Abs 1 und 6
Entgelt für die Unterrichtserteilung in einer Sonder- oder Pflegeschule für Personen, für die gem § 8 Abs 4 FLAG 1967 erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, ist ohne Gegenverrechnung mit pflegebedingten Geldleistungen als außerge-