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Nichtberücksichtigung von bestimmten Wohnflächen bei der Nutzflächenberechnung für die GrSt-Befreiung bewirkt nicht, dass diese auch bei der Nutzflächenberechnung für die Kanalanschlussgeb nicht zu berücksichtigen wären

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2010/437ÖStZB 2010, 625 Heft 21 v. 2.11.2010

Oö IBG 1958: § 1 Abs 1

Oö GrundsteuerbefreiungsG 1968: § 1 Abs 1

Die GrSt-Befreiung gem § 1 Abs 1 des Gesetzes vom 21. 12. 1967 über die zeitliche Befreiung von der Grundsteu-

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