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Verjährung von Gerichtsgeb

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2010/424ÖStZB 2010, 613 Heft 21 v. 2.11.2010

GEG §§ 7, 8

Für das Verfahren zur Vorschreibung von Geb und Kosten nach dem GEG ist die BAO nicht anzuwenden (vgl dazu die zahlreiche, bei Stabentheiner, Gerichtsgebühren8 in E 1 zu

Seite 613


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