GEG §§ 7, 8
Für das Verfahren zur Vorschreibung von Geb und Kosten nach dem GEG ist die BAO nicht anzuwenden (vgl dazu die zahlreiche, bei Stabentheiner, Gerichtsgebühren8 in E 1 zu
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GEG §§ 7, 8
Für das Verfahren zur Vorschreibung von Geb und Kosten nach dem GEG ist die BAO nicht anzuwenden (vgl dazu die zahlreiche, bei Stabentheiner, Gerichtsgebühren8 in E 1 zu
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