vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zufluss eines Anteils der Erfolgsprämie einer GmbH an ihren Mehrheitsgesellschafter

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2010/414ÖStZB 2010, 602 Heft 21 v. 2.11.2010

EStG 1988: § 19 Abs 1

Ein Betrag ist gem § 19 Abs 1 EStG 1988 dann als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann. Ist der AbgPfl gleichzeitig Mehrheitsgesellschafter jener GmbH, die sein Schuldner ist, ist der Zufluss grundsätzlich anzunehmen, sobald die Forderung fällig ist, vorausgesetzt, dass die GmbH nicht zahlungsunfähig ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte