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Steuerpflicht hinsichtlich einer letztwillig durch Legat eingeräumten Leibrente

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2010/383ÖStZB 2010, 569 Heft 20 v. 15.10.2010

EStG 1988: § 29 Z 1

Bei letztwillig vermachten Renten trifft den Erben die Verpflichtung zur Rentenzahlung aus dem Rechtsgrund der Annahme der Erbschaft und nicht aus dem Gesetz, sodass die Leibrentenzahlung als sonstiger Bezug stpfl ist. Gleiches gilt für den Legatar in Ansehung eines Legates.

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