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Unterbrechung einer in einer Berufungsentscheidung erfolgenden AbgFestsetzung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2010/372ÖStZB 2010, 561 Heft 19 v. 1.10.2010

BAO §§ 209, 238

Einer AbgFestsetzung, die in einer Berufungsentscheidung zu erfolgen hat, steht auch die Verjährung gem § 209 Abs 3 BAO nicht entgegen (vgl dazu etwa Ritz, BAO3 § 209a Tz 5). Die in Frage kommenden Unterbrechungshandlungen sind in § 238 Abs 2 BAO beispielhaft und nicht taxativ aufgezählt ("jede zur Durchsetzung des Anspruches unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung, wie ...").

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