EStG 1988: § 34
Ausgaben für Garten- und Terassenarbeiten eines Behinderten im eigenen Garten können auch dann nicht als zwangsläufige außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn man davon ausgeht, dass die Mehrzahl der Gartenarbeiten verrichtenden StPfl diese Arbeiten selbst verrichtet.