EStG 1988: § 4 Abs 4
BAO §§ 22, 23
Verträge zwischen nahen Angehörigen finden nur dann steuerliche Anerkennung, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und unter Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Ein Dienstverhältnis zwischen Ehegatten ist ua nur dann steuerlich anzuerkennen, wenn die Entlohnung für die geleistete Tätigkeit angemessen ist. Auch eine "Un-