EStG 1988: § 1 Abs 2
BAO §§ 26, 207 Abs 2
1. Die Frage, ob eine Person in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist, richtet sich ausschließlich nach den inländischen steuerrechtlichen Vorschriften. Kann bei einem in der Schweiz als Grenzgänger tätigen StPfl ein ausschließlicher inländischer Wohnsitz angenommen werden, ist er in Österreich iSd § 1 Abs 2 EStG 1988 unbeschränkt steuerpflichtig, denn aufgrund des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl 1975/64) ist das Besteuerungsrecht Österreich hinsichtlich der Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit nicht entzogen.