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Keine einen Familienbeihilfenanspruch begründende Berufsausbildung bei Vorbereitung für eine Aufnahmeprüfung im Fall nicht voller Inanspruchnahme des Kindes

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2010/285ÖStZB 2010, 431 Heft 15 und 16 v. 4.8.2010

FLAG: § 2 Abs 1 lit b und f

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