Wird die Umsatzsteuer in Rechnungen an Konsumenten irrtümlich zu hoch ausgewiesen, könne diese Umsatzsteuer nach der jüngsten Rechtsprechung des EuGH auch ohne Berichtigung der Rechnungen gemindert werden.
Wird die Umsatzsteuer in Rechnungen an Konsumenten irrtümlich zu hoch ausgewiesen, könne diese Umsatzsteuer nach der jüngsten Rechtsprechung des EuGH auch ohne Berichtigung der Rechnungen gemindert werden.