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Prüfung sonstiger Unternehmensberichte (KFS/PE 32) (Köll/Milla, RWZ 2022/67, S. 391)

Artikelrundschau Dezember 2022 - Teil 2\Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung (Bilanzierung)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2023/119ÖStZ 2023, 131 Heft 5 v. 10.3.2023

Bestimmte Unternehmen seien verpflichtet, mit der Aufstellung ihres Jahres- oder Konzernabschlusses zusätzlich zum Lagebericht weitere Berichte (sonstige Unternehmensberichte) aufzustellen und zu veröffentlichen. Daraus resultieren auch für den Abschlussprüfer erweiterte Aufgaben. Die vom Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer am 20. Juni 2022 beschlossene Stellungnahme "Prüfung sonstiger Unternehmensberichte" (KFS/PE 32) erläutert die neuen Pflichten des Abschlussprüfers in diesem Zusammenhang.

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